° Es werden jährlich zwei mal PraktikantInnen ausgebildet.
° Beginn der Ausbildung ist immer im März/April und September/Oktober.
° Wichtig ist, dass alle Praktikanten gemeinsam beginnen, da dies für das Ausbildungsmodell der Beratungsstelle erforderlich ist.
° Pro Durchgang werden maximal vier/minimal drei Praktikanten ausgebildet.
° Dauer laut Vorgabe der Fachhochschulen – Teilzeit ist möglich
° Zuschuss für Fahrtkosten während des Praktikums in Höhe von ca. 35 Euro
Inhalte:
° Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den Vorgaben der Berliner Fachhochschulen für Sozialarbeit.
° Interne Fortbildungsmodule zu den Themen:
Ø Organisation, Aufbau und Allgemeines zur Beratungsstelle
Ø Verwaltung der Beratungsstelle
Ø Geschichte der Beratungsstelle
Ø Rechtliche Grundlagen für die Beratungsarbeit
Ø Information über das Wohnungslosenhilfesystem und der Unterbringungsmöglichkeiten
Ø Beratungsmethoden
Ø Soziale Gruppenarbeit
Ø Beratung von ausländischen Wohnungslosen
Ø Beratung von wohnungslosen Frauen
Ø Beratung von suchtkranken Wohnungslosen
Ø Beratung von psychisch auffälligen/kranken Wohnungslosen
Ø Streetwork
Ø Gremien und Lobbyarbeit
° Durchführung von selbstverantwortlichen Beratungsgesprächen nach einer intensiven Anlernphase
° Hospitationen bei den Beratungen des/der AnleiterIn und den KollegInnen der Beratungsstelle
° Informationstermine bei trägerinternen und trägerexternen Projekten
° Eigenverantwortliche Planung und Durchführung eines Praktikantenprojektes
Selbstorganisation der PraktikantInnen :
° Eigene Praktikantenteamsitzung einmal pro Woche
° Eigenverantwortliche Organisation von:
Ø Informationsterminen
Ø Hospitationen
Ø Praktikantenprojekt
Ø Fallbesprechungen