FAQ – Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben sich selber über wichtige Stichworte im Zusammenhang mit Wohnungsnot und Armut zu informieren.

Da wir eine Beratungsstelle in Berlin sind, sind die meisten Stichwörter auf Berliner Zuständigkeiten, Verhältnisse und Regelungen ausgerichtet. Sollten Sie sich nicht in Berlin befinden, empfehlen wir weitergehende regionale Recherche, um unsere Informationen mit den Bedingungen Ihrer Stadt oder Gemeinde abzugleichen.

Diese Stichwörter können Ihnen helfen, ersetzen jedoch keine Beratung vor Ort. In unseren Offenen Sprechzeiten erhalten Sie ausführliche und individuell abgestimmte Informationen.

Notunterkünfte
Notunterkünfte sind Orte, in denen Sie in Notsituationen einen Platz zum Schlafen finden können. Es ist zu unterscheiden zwischen ganzjährigen Unterkünften und Unterkünften im Rahmen der Berliner Kältehilfe.

Im ganzen Jahr können Sie in der Notunterkunft Franklinstraße nach einem Schlafplatz ab 18 Uhr fragen: Angebote der Franklinstraße

Weitere ganzjährige Notübernachtungen, aber auch das erweiterte Angebot der Wintersaison/Kältehilfe (Oktober bis April) finden Sie auf der folgenden Seite: Berliner Kältehilfe

Arbeitslosengeld II (ALG II)
Arbeitslosengeld 2 („ALG II“, auch bekannt unter „Hartz 4“) ist die finanzielle Unterstützung für den Personenkreis, der zwar arbeitsfähig ist (Person, die mindestens 3 Stunden täglich zuverlässig arbeiten kann), aber zu diesem Zeitpunkt keine Arbeit hat (Sozialgesetzbuch II / SGB II).

ALG II teilt sich in verschiedene Leistungen auf:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Derzeit beträgt der Regelsatz dieser Leistung für volljährige alleinlebende Personen 424 € (Stand: 01.01.2019) und ist bestimmt für Verpflegung, Kleidung und weitere Bedürfnisse des Alltags. Für mehrere Personen, die gemeinsam Leistungen beantragen, ändert sich auch der Regelsatz. Eine Auflistung dieser festgelegten Regelsätze finden Sie auf folgender Seite unter „Regelbedarf“: Tabelle der Regelsätze

Kosten der Unterkunft (KDU)

Übernahme der Kosten für Wohnraum, gestaffelt nach gewissen Vorgaben, hier ein Link zur Übersicht der aktuellen Leistungssätze für Berlin: Übersichtstabelle für Bruttokaltmiete

Mehrbedarfe

Dies sind Leistungen für besondere Bedürfnisse oder Lebenslagen, die nicht durch die Hilfe zum Lebensunterhalt abgedeckt sind, z.B. Schwangerschaft, gesundheitliche Einschränkungen oder alleinerziehende Elternteile. Eine genaue Auflistung und deren Höhe finden Sie hier unter „Mehrbedarfe“: Auflistung der Mehrbedarfe

Gesetzliche Beiträge

Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, sowie weiteren Zusatz- und Vorsorgebeiträgen.

Beantragung

ALG II beantragen Sie in dem Jobcenter Ihrer Gemeinde oder Ihres Bezirkes, in dem Sie gemeldet sind oder bis vor kurzem gemeldet waren.

Sollten Sie sich wohnungslos in Berlin aufhalten und keine vorherige Meldung in Berlin gehabt haben, so lesen Sie bitte unsere Erklärung zu „Örtliche Zuständigkeit“!

Weitergehende bundesweite Informationen finden Sie hier: Informationen zum ALG II – Bundesagentur für Arbeit

Grundsicherung nach SGB XII
Die Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sind Leistungen zum Lebensunterhalt für Menschen mit einer geringen Rente (Grundsicherung im Alter) oder bei Erwerbsminderung. Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie entgegen den Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht mindestens 3 Stunden täglich zuverlässig arbeiten können.

Die Grundsicherung teilt sich in verschiedene Leistungen auf:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Derzeit beträgt der Regelsatz dieser Leistung für volljährige alleinlebende Personen 432€ (Stand: 01.01.2020) und ist bestimmt für Verpflegung, Kleidung und weitere Bedürfnisse des Alltags. Für mehrere Personen, die gemeinsam Leistungen beantragen, ändert sich auch der Regelsatz. Eine Auflistung dieser festgelegten Regelsätze finden Sie auf folgender Seite unter „Regelbedarf“: Tabelle der Regelsätze

Kosten der Unterkunft (KDU), Übernahme der Kosten für Wohnraum, gestaffelt nach gewissen Vorgaben, hier ein Link zur Übersicht der aktuellen Leistungssätze für Berlin: Übersichtstabelle für Bruttokaltmiete

Mehrbedarfe

Dies sind Leistungen für besondere Bedürfnisse oder Lebenslagen, die nicht durch die Hilfe zum Lebensunterhalt abgedeckt sind, z.B. gesundheitliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen.

Gesetzliche Beiträge

Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, sowie weiteren Zusatz- und Vorsorgebeiträgen.

Beantragung

Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen Sie in dem Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Bezirkes, in dem Sie gemeldet sind oder bis vor kurzem gemeldet waren.

Sollten Sie sich wohnungslos in Berlin aufhalten und keine vorherige Meldung in Berlin gehabt haben, so lesen Sie bitte unsere Erklärung zu „Örtliche Zuständigkeit“!

Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: Antrag auf Grundsicherung in Berlin

Weitergehende bundesweite Informationen finden Sie hier: Informationen zur Grundsicherung nach SGB XII – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Schufa-Auskunft
Die Schufa („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist ein Unternehmen, das Daten über einen Großteil von ansässigen Personen und Unternehmen sammelt, um deren Kreditwürdigkeit zu bewerten und für mögliche Vertragspartner sichtbar zu machen. Die Schufa-Auskunft ist das Dokument, welches für Vermieter relevant ist, um vor dem Abschluss eines Mietvertrages die Zahlungsfähigkeit des zukünftigen Mieters bewerten zu können und die Möglichkeit von Mietausfällen zu minimieren.

Das Dokument lässt sich durch das folgende Formular kostenlos anfordern:

Datenübersicht nach § 34 BDSG

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit ist die Verpflichtung eines Berliner Bezirkes, sich für eine in Berlin gemeldete Person zuständig zu erklären.

Sind Sie in Berlin gemeldet oder waren es bis vor kurzem, so ist der betreffende Bezirk zuständig. Dies gilt auch für eine konkrete zukünftige Wohnung, die sie beziehen.

Sind Sie bisher nicht in Berlin gemeldet, so benötigt es eine weitergehende Regel der örtlichen Zuständigkeit. Die Berliner Bezirke haben für diesen Fall vereinbart, dass jeder Bezirk für einen festgelegten Geburtsmonat zuständig ist. Diese Sonderregelung bedeutet, dass sich der Personenkreis mit ihrem jeweiligen Geburtsmonat im zugehörigen Bezirk melden muss und wird in der folgenden Ausführungsvorschrift des Landes Berlin weitergehend erklärt (unter Punkt 4 finden Sie die Tabelle der Monate): Auszug aus Ausführungsvorschriften über örtliche Zuständigkeit

Wohnberechtigungs­schein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Dokument, das Ihnen den Zugang zu öffentlich geförderten Sozialwohnungen ermöglichen kann. Diese Wohnungen werden nur einem Personenkreis zur Verfügung gestellt, der über geringe finanzielle Mittel verfügt. Der WBS kann über ein Berliner Bürgeramt angefordert werden, wobei Sie jedes Bürgeramt in Berlin unabhängig von bezirklichen Zuständigkeiten für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen können.

Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: WBS-Antragsannahme in den Bürgerämtern von Berlin

Wohngeld
Wohngeld ist ein Mietzuschuss, den Sie beantragen können, sollte Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II), SGB XII (Sozialgeld oder Grundsicherung) oder anderweitige Sozialleistungen, die einen Mietzuschuss übernehmen, abgelehnt werden.

Das Wohngeld beantragen Sie bei dem Berliner Bürgeramt, in dessen Bezirk Sie in Berlin derzeit wohnhaft sind, dieser Antrag kann rein schriftlich, ohne terminliche Vorsprache, gestellt werden.

Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: Wohngeld – Antragsannahme in den Bürgerämtern von Berlin

 

Sollten Sie weitere Begriffe haben, die Ihnen oft begegnen und die Sie von uns erklärt haben wollen, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.